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SG Hildesheim, 08.12.2009 - S 40 AY 4/06 |
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- BSG, 08.02.2007 - B 9b AY 1/06 R
Asylbewerberleistung - Sozialhilfe nach längerer Aufenthaltsdauer - …
Auszug aus SG Hildesheim, 08.12.2009 - S 40 AY 4/06
Die o. g. Rechtsprechung ist nach den Grundsatzentscheidungen des Bundessozialge-richts (BSG) zum Sozialhilferecht und zum AsylbLG (vgl. insb. Urteil vom 17. Juni 2007, Az.: B 9b AY 1/06 R) über den Gegenstand des Verwaltungs- bzw. Gerichtsverfahrens (§§ 86, 96 SGG) jedenfalls in denjenigen Fällen obsolet, in denen die Leistungsbehörde mit einer schriftlichen Entscheidung Leistungen zeitlich unbegrenzt (auf Dauer) bewilligt hat. - BSG, 17.06.2008 - B 8 AY 13/07 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Streitgegenstand - Asylbewerberleistung - …
Auszug aus SG Hildesheim, 08.12.2009 - S 40 AY 4/06
In der Folgezeit gegebenenfalls ergangene Bescheide, die den Dauerverwaltungsakt abändern oder ersetzen, werden dann Gegenstand des Vorverfahrens nach § 86 SGG oder des Gerichtsverfahrens nach § 96 SGG (vgl. BSG, Urteil vom 17. Juni 2008, Az.: B 8 AY 13/07 R), ohne dass eine Überprüfung in einem gesonderten Widerspruchsverfah-ren zulässig wäre. - BVerwG, 03.12.1998 - 1 B 110.98
Verwaltungsprozeßrecht - Auslegung einer "Berufung" als Antrag auf Zulassung der …
Auszug aus SG Hildesheim, 08.12.2009 - S 40 AY 4/06
Dabei ist nicht unbedingt der Wortlaut der Erklärung maßgeblich, sondern viel-mehr der objektive Erklärungswert, der sich danach bestimmt, wie der Empfänger die Erklärung nach den Umständen, insbesondere nach der rechtlichen Interessenslage, verstehen muss (Bundesverwaltungsgericht - BVerwG - vom 3. Dezember 1998, Az.: 1 B 110/98).
- BVerwG, 19.01.1972 - V C 10.71
Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt - Gewährung von Unterhaltshilfe nach dem …
Auszug aus SG Hildesheim, 08.12.2009 - S 40 AY 4/06
Der Sozialhilfeträger konnte einen Sozialhilfefall andererseits auch für einen längeren Zeitraum regeln (vgl. BVerwGE 39, 261, 265). - BVerwG, 18.01.1979 - 5 C 4.78
Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt für vergangene Zeitabschnitte - Hilfe zum …
Auszug aus SG Hildesheim, 08.12.2009 - S 40 AY 4/06
Hintergrund für die vom Prozessbevollmächtigten gewählte Formulierung war die Recht-sprechung der für Angelegenheiten nach dem AsylbLG bis Ende 2004 zuständigen Ver-waltungsgerichte, nach der Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) und dem AsylbLG einerseits jeweils Monat für Monat durch Auszahlung der Leistungsbeträge per (ggf. mündlichen) Verwaltungsakt bewilligt werden konnten, soweit nicht eine schriftli-che Bewilligungsentscheidung (für den Monat) vorlag (vgl. zu den Leistungen nach dem BSHG: BVerwG vom 18. Januar 1979, Az.: 5 C 4/78). - VG Regensburg, 07.12.2004 - RN 4 K 04.1166
Auszug aus SG Hildesheim, 08.12.2009 - S 40 AY 4/06
Der Hilfe zum Lebensunterhalt sollte gerade kein rentengleicher Versorgungscharakter zukommen, so dass bei einer Einstellung der Leistungen auch die Aufhebungsvorschriften der §§ 44 ff. Sozialgesetz-buch Zehntes Buch (SGB X) nicht zu beachten waren (vgl. etwa VG Regensburg vom 7. Dezember 2004, Az.: RN 4 K 04.1166).